Nur ein gesichertes Netz ambulanter Hilfeeinrichtungen gewährleistet Prävention, Schutz und Bewältigung von körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Kinder.

Wir nehmen Bezug auf die bundespolitische Debatte zu einer bundesweit einheitlichen und abgesicherten Frauenhausfinanzierung.

In Deutschland hat sich im professionellen Unterstützungssystem für von Gewalt betroffene Frauen eine Struktur aus Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen und Frauennotrufen herausgebildet. Während die Frauenhäuser in erster Linie dem direkten, vor allem stationären Schutz der Betroffenen dienen, leisten die Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen
den hauptsächlichen Anteil der ambulanten Beratung und Unterstützung für weibliche Opfer von Gewalt in allen ihren Ausprägungen: psychische, körperliche und sexualisierte Gewalt.

Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe bieten durch ihr niedrigschwelliges Beratungsangebot psychosoziale Hilfestellung für die Bewältigung akuter oder zurückliegender Gewalterfahrung(en) an. Häufig stehen auch andere Themen, die in das Beratungsspektrum der ambulanten Unterstützung fallen, wie z.B. finanzielle Notlagen, Erkrankungen, drohender Verlust der Arbeits- und Erziehungsfähigkeit in einem Zusammenhang mit früheren oder aktuellen Gewalterfahrungen.

 

-> Lesen Sie hier die Veröffentlichungen des bff zur Arbeit und der Finanzierung ambulanter Fachberatungsstellen.

 

zurück zur Übersicht