Pressemitteilung vom bff, 09.11.2016:
bff begrüßt den besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Deutschland

In einer historischen Abstimmung hatte der Deutsche Bundestag im Juli 2016 einstimmig eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechtes beschlossen. Am 10.11.2016 treten die Neuregelungen in Kraft.

Damit ist ein sexueller Übergriff auch schon dann strafbar, wenn er gegen den erkennbaren Willen einer Person ausgeführt wird. Es kommt nicht mehr darauf an, ob eine betroffene Person sich gegen den Übergriff gewehrt hat oder warum ihr dies nicht gelungen ist. Damit wird endlich auch in Deutschland die Anforderung der Istanbul-Konvention umgesetzt, wonach alle nichteinverständlichen sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen sind. „Dieses Gesetz ist ein Meilenstein für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Deutschland“ freut sich Katja Grieger, Geschäftsführerin des bff.

Mit der Reform wird auch die Ungleichbehandlung im Strafrahmen bei Betroffenen mit Behinderung abgeschafft, bisher war ein sexueller Übergriff gegen eine ‚widerstandsunfähige‘ Person mit geringerer Strafe bedroht. Sandra Boger, Referentin im bff und für den Schutz von Frauen und Mädchen mit Behinderung zuständig, erklärt: „Nach dem neuen Gesetz kann ein Übergriff gegen eine Frau mit Behinderungen härter bestraft werden. Das ist ein stärkendes Signal für alle Frauen mit Behinderungen, die ja überproportional häufig Übergriffe erleben“.

Ganz neu eingeführt wird der Straftatbestand der sexuellen Belästigung. Dadurch sind künftig auch Übergriffe strafbar, die bislang als nicht erheblich eingestuft waren.

Der Reform war eine jahrelange rechtspolitische Debatte vorangegangen. Kritiker_innen hatten immer wieder darauf hingewiesen, dass eine Neuregelung die bestehenden Beweisprobleme nicht löst. Dazu Katja Grieger: „Sexuelle Übergriffe werden immer schwer zu beweisen sein. Dies darf aber kein Grund sein, an einem schlechten Gesetz festzuhalten. Es ist sehr erfreulich, dass der Deutsche Bundestag dieser Argumentation gefolgt ist“.

Die Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe erhoffen sich von dem neuen Gesetz auch eine Signalwirkung in die Gesellschaft hinein. Katja Grieger erläutert: „Die Botschaft ist jetzt ganz klar und eindeutig: Wer ein NEIN ignoriert, tut Unrecht.“.

Das neue Gesetz kann hier heruntergeladen werden. 

Weitere Informationen zum Gesetz und zur Debatte im Vorfeld. V.i.S.d.P.: Silvia Zenzen/ bff

Der bff ist der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. Er leistet Aufklärung, Sensibilisierung, Fortbildung und Politikberatung zum Thema Gewalt gegen Frauen und vertritt mehr als 170 ambulante Fachberatungsstellen aus dem gesamten Bundesgebiet.

In Deutschland erlebt ca. jede 7. Frau mindestens einmal in ihrem Leben sexualisierte Gewalt. Höchstens 15% der Taten werden angezeigt, weniger als 10% davon verurteilt.

Kontakt: presse@bv-bff.de; Telefon: 030-32299500, www.frauen-gegen-gewalt.de

 

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